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Geheimhaltungsverträge

Bevor Sie Informationen über Ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte oder Ihre noch nicht offengelegten gewerblichen Schutzrechtsanmeldungen an Dritte weitergeben, sollte diese Weitergabe der Informationen durch einen Geheimhaltungsvertrag (CDA oder NDA) abgesichert werden.

Wir erstellen für Sie für jegliche Art der Informationsweitergabe einen geeigneten Geheimhaltungsvertrag.