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Neuheitsrecherche

Sie haben eine Erfindung gemacht, welche Sie eventuell durch ein gewerbliches Schutzrecht schützen lassen möchten.

In diesem Fall empfiehlt sich die Durchführung einer Neuheitsrecherche, bevor mit der Ausarbeitung einer Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung begonnen wird, da Neuheit eine zwingende Voraussetzung für die Patentierbarkeit ist.

Die Neuheitsrecherche gibt Ihnen Auskunft darüber, ob die Einreichung einer Patent- und/oder Gebrauchsmusteranmeldung empfehlenswert ist. Dabei überhäufen wir Sie nicht mit recherchierter Literatur, sondern liefern Ihnen eine patentanwaltliche Auswertung mit, welche Sie als Entscheidungsgrundlage verwenden können.

Zudem stellen die bei der Neuheitsrecherche ermittelten Dokumente eine wichtige Informationsquelle für den Patentanwalt dar, der danach eine Patent- und/oder Gebrauchsmusteranmeldung für Sie ausarbeitet.