Sortenschutz wird für eine Pflanzensorte gewährt, wenn sie
a) unterscheidbar,
b) homogen,
c) beständig und
d) neu ist und durch eine eintragbare Sortenbezeichnung benannt ist.
Sortenschutz wird vom Bundessortenamt, einer selbständigen Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, gewährt.